Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
E-Zigaretten / E‑Liquids / verwandte Erzeugnisse – Großhandel (B2B) Stand: 24.03.2026
1. Geltungsbereich, Unternehmergeschäft, Kund:innenkreis
1.1 Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen der DAMF GmbH, Hauptstraße 30 E4, 4040 Linz, FN 604112a, UID ATU79422224 („Verkäufer“) an Unternehmer:innen iSd § 1 UGB („Käufer“) im Zusammenhang mit dem Großhandel von elektronischen Zigaretten, Nachfüllbehältern, E‑Liquids sowie Zubehör („Waren“). Verbraucher:innen werden nicht beliefert.
1.2 Der Käufer bestätigt, Unternehmer:in zu sein, volljährig zu sein und die Waren ausschließlich im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit zu erwerben.
1.3 Sofern Waren dem Tabakmonopol oder sonstigen besonderen Vertriebsvorschriften unterliegen (insbesondere nach dem Tabakmonopolgesetz 1996 – TabMG 1996, dem Tabak‑ und Nichtraucherinnen‑ bzw. Nichtraucherschutzgesetz – TNRSG, sowie dem Tabaksteuergesetz 2022 – TabStG 2022), erfolgt Belieferung ausschließlich an hierzu berechtigte Abnehmer:innen. Der Verkäufer beliefert ausschließlich Tabaktrafikant:innen sowie E‑Liquid‑Fachgeschäfte (E‑Liquid‑Lizenznehmer) und nur insoweit, als der Käufer die erforderlichen Berechtigungen besitzt und während der gesamten Geschäftsbeziehung aufrechterhält.
1.4 Der Verkäufer ist berechtigt und verpflichtet, vor Annahme einer Bestellung und auch während der laufenden Geschäftsbeziehung geeignete Nachweise über die Berechtigung des Käufers zum Bezug/Weitervertrieb der jeweiligen Warenkategorie zu verlangen (insbesondere Firmenbuchauszug, UID, Gewerbeberechtigung, Konzession, Trafikbewilligung, E-Liquid-Lizenz sowie sonstige nach TabMG/TNRSG/TabStG jeweils erforderliche Nachweise). Der Käufer hat diese Nachweise auf Verlangen unverzüglich und in aktueller Fassung vorzulegen.
1.5 Der Käufer verpflichtet sich, Änderungen, Wegfall, Ruhen oder Einschränkungen solcher Berechtigungen unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Verkäufer ist berechtigt, bis zur Klärung und Vorlage ausreichender Nachweise Bestellungen abzulehnen, Lieferungen auszusetzen oder bestehende Verträge gemäß Punkt 14 anzupassen/stornieren.
2. Begriffsbestimmungen (Auszug)
2.1 „E-Liquids“ sind Flüssigkeiten zur Verwendung in elektronischen Zigaretten/Nachfüllbehältern, unabhängig davon, ob sie Nikotin enthalten.
2.2 „Verwandte Erzeugnisse“ sind insbesondere elektronische Zigaretten und E-Liquids im Sinn des TNRSG; „Tabakverwandte Produkte“ sind Waren, die nach TabStG 2022 dem Steuergegenstand „tabakverwandte Produkte“ unterliegen.
2.3 „Versandhandel“ bezeichnet Versandhandel iSd § 2a TNRSG.
2.4 Soweit diese AGB Begriffe aus Gesetzen verwenden, gelten diese Begriffe in der jeweils geltenden gesetzlichen Bedeutung.
2.5 „Versand“ ist jede entgeltliche oder unentgeltliche Versendung von Waren durch den Verkäufer oder den Käufer (oder durch Dritte in deren Auftrag) unter Einschaltung eines Beförderers/Transporteurs oder eines sonstigen Zustelldienstes, unabhängig davon, ob die Versendung national oder grenzüberschreitend erfolgt.
2.6 „Lieferung“ ist die tatsächliche Übergabe der Ware an den Käufer oder an eine vom Käufer namhaft gemachte Empfangsperson bzw. die Ablieferung am vereinbarten Lieferort.
2.7 „Versandhandel“ liegt vor, wenn Tabakerzeugnisse oder verwandte Erzeugnisse im Sinn des TNRSG im Wege des Versands an Verbraucher:innen geliefert werden oder geliefert werden sollen, und damit ein Versandhandel im Sinn des § 2a TNRSG gesetzt wird.
2.8 „Stichtag 01.04.2026“ ist der 01.04.2026 00:00 Uhr (Mitteleuropäische Zeit), ab dem gesetzliche Änderungen zur Besteuerung und zum Monopol/Vertrieb tabakverwandter Produkte wirksam werden, soweit im Einzelfall keine abweichende gesetzliche Übergangsbestimmung gilt.
2.9 „Altbestand“ sind Waren, die der Verkäufer oder der Käufer nachweislich vor dem Stichtag 01.04.2026 in Verkehr gebracht bzw. bezogen hat, soweit und solange der Weitervertrieb nach den jeweils geltenden gesetzlichen Übergangsbestimmungen zulässig ist.
3. Vertragsschluss, Angebote, Bestellungen, Mindestmengen
3.1 Angebote des Verkäufers sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
3.2 Bestellungen des Käufers stellen ein Angebot dar. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung (auch per E‑Mail) oder durch eine Erfüllungshandlung (z.B. Auslieferung/Versendung der Ware) zustande.
3.3 Bestellungen können über elektronisches Bestellwesen/Onlineshop, telefonisch, schriftlich (z.B. per E‑Mail unter Verwendung des Bestellscheins), persönlich in den Geschäftsräumen, über Außendienst/Erfüllungsgehilfen oder auf Ausstellungen übermittelt werden.
3.4 Mindestbestellwert/Mindestmengen: EUR 100 / 1 Stück, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
3.5 Der Verkäufer ist berechtigt, Bestellungen ganz oder teilweise abzulehnen, insbesondere bei fehlenden/zweifelhaften Berechtigungsnachweisen oder bei regulatorischen Einschränkungen (siehe Punkt 14).
3.6 Bestellungen rund um den Stichtag 01.04.2026 (tabakverwandte Produkte)
3.6.1 Der Verkäufer ist berechtigt, Bestellungen über Waren, die ab dem Stichtag 01.04.2026 besonderen Monopol-, Bezugs-, Melde-, Kennzeichnungs- oder Steuerpflichten unterliegen (insbesondere E-Liquids und Nikotinbeutel), nur unter der aufschiebenden Bedingung anzunehmen, dass der Käufer spätestens bis zum Zeitpunkt der Lieferung alle für den Bezug/Weitervertrieb erforderlichen Berechtigungen und
Nachweise in aktueller Fassung vorlegt. 3.6.2 Der Verkäufer ist berechtigt, Liefertermine, Lieferwege, Mengen, Verpackungseinheiten, Kennzeichnungen und Begleitdokumente so anzupassen, wie es zur Einhaltung zwingender gesetzlicher Vorgaben ab dem Stichtag erforderlich ist. Der Käufer hat hierbei im zumutbaren Umfang mitzuwirken (z.B. durch Bereitstellung von Identifikationsdaten, Lieferadressbestätigungen und Nachweisen). 3.6.3 Ist eine Lieferung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorgaben ab dem Stichtag unzulässig oder für den Verkäufer unzumutbar (z.B. wegen fehlender Berechtigungen des Käufers oder behördlicher Vorgaben), kann der Verkäufer die betroffene Bestellung ganz oder teilweise stornieren. Bereits geleistete Zahlungen für nicht gelieferte Ware sind rückzuerstatten; Schadenersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. 3.6.4 Soweit gesetzliche Übergangsbestimmungen den Abverkauf/Weitervertrieb von Altbeständen bis zu bestimmten Stichtagen zulassen, dürfen Altbestände ausschließlich in diesem Rahmen und nur an berechtigte Abnehmer:innen weiterveräußert werden. Der Käufer führt über Altbestände eine nachvollziehbare Dokumentation (Bezug, Lager, Abverkauf) und stellt dem Verkäufer auf Verlangen geeignete Nachweise zur Verfügung.
4. Preise, Steuern/Abgaben, Monopolpreis, Rechnungslegung
4.1 Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise in EUR netto (exklusive USt) inklusive Versand/Transport/Verpackung, Zustell- und Versicherungskosten.
4.2 Soweit auf Waren Tabaksteuer oder sonstige Verbrauchsteuern/Abgaben anfallen (insbesondere nach TabStG 2022 für tabakverwandte Produkte), trägt diese wirtschaftlich der Letztverbraucher. Der Verkäufer weist die jeweils anwendbaren
Steuer-/Abgabenbestandteile in geeigneter Form aus oder macht sie auf der Rechnung nachvollziehbar. 4.2.1 Maßgeblich für die Preisbildung (einschließlich Steuer-/Abgabenbestandteilen) ist der Zeitpunkt, zu dem die Lieferung erfolgt (Übergabe an den Beförderer/Transporteur bei Versendung bzw. Übergabe an den Käufer bei Abholung), sofern zwingendes Recht nicht auf einen anderen Zeitpunkt abstellt. Preislisten enthalten Lieferpreise und unverbindliche Preisempfehlungen. Lieferungen erfolgen ab € 200 frei Haus. 4.2.2 Ändern sich nach Vertragsschluss gesetzliche Steuersätze/Abgaben, behördliche Abgaben, Monopolpreise oder sonstige zwingende Preisvorgaben, ist der Verkäufer berechtigt, den Preis im Ausmaß der Änderung anzupassen, wenn die Lieferung nach Wirksamwerden der Änderung erfolgt. Dies gilt auch für bereits bestätigte Bestellungen.4.2.3 Preisanpassung bei wesentlichen Kostenänderungen
(a) Ändern sich nach Vertragsabschluss maßgebliche Beschaffungs-, Abgaben-, Steuer-, Energie-, Transport- oder Lohnkosten, ist der Verkäufer berechtigt, die vereinbarten Preise im Ausmaß der nachweisbaren Kostenänderung anzupassen.
(b) Als „wesentlich“ gilt eine Änderung, wenn sich die Summe der relevanten Kostenpositionen um mehr als 20% gegenüber dem Preis-/Kostenstand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses verändert.
(c) Der Verkäufer informiert den Käufer schriftlich (E-Mail ausreichend) über die Anpassung und legt die Berechnungsgrundlagen nachvollziehbar dar.
(d) Beträgt die Preiserhöhung im Einzelfall mehr als 50 EUR oder mehr als 20%, kann der Käufer den betroffenen Auftrag binnen 3 Werktagen ab Zugang der Mitteilung schriftlich stornieren; bereits erbrachte Teilleistungen sind zu vergüten.
(e) Gesetzliche Preisänderungsrechte bleiben unberührt.
4.2.4 Preisreduktionen aufgrund von Steuer-/Abgabensenkungen werden im selben Maß berücksichtigt, wenn und soweit der Verkäufer diese Senkung wirtschaftlich tatsächlich realisieren kann und keine zwingenden Preisvorschriften entgegenstehen.
4.3 Soweit nach TabMG/Monopolrecht Monopolpreise, Preislisten-, Kundmachungs-oder Meldepflichten bestehen, gelten die vom Verkäufer festgesetzten und nach den jeweils anwendbaren Vorschriften kundgemachten Preise/Preislisten. Rabatte/Bonusmodelle erfolgen nur im Rahmen zwingender Vorschriften.
4.4 Rechnungen werden elektronisch übermittelt, sofern der Käufer keine abweichende Zustellart schriftlich verlangt.5. Verpackung/Entsorgung
5.1 Die Verpackung erfolgt in handelsüblicher Weise. Darüberhinausgehende Verpackungen gehen zu Lasten des Käufers.
5.2 Soweit der Verkäufer systembeteiligungspflichtige Verpackungen iSd österreichischen Verpackungsrechts in Verkehr bringt, nimmt der Verkäufer an einem Sammel- und Verwertungssystem teil und erfüllt dadurch die ihn treffenden
Systembeteiligungs‑ und Verwertungspflichten für jene Verpackungen, die typischerweise in privaten Haushalten anfallen. Transport‑ und sonstige gewerbliche Verpackungen, die beim Käufer als Unternehmer anfallen, sind vom Käufer auf eigene Kosten ordnungsgemäß zu sammeln und zu entsorgen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine Rücknahme/Abholung durch den Verkäufer vereinbart wurde. 5.3 Der Käufer hat außerdem einschlägige Umwelt‑/Entsorgungsvorschriften (z.B. Batterie- und Elektroaltgeräte‑Regeln, soweit anwendbar) zu beachten.
6. Zahlungsbedingungen, Verzug, Aufrechnung, Zurückbehaltung
6.1 Zahlungsfristen ergeben sich aus Rechnung/Bestellung. Zahlungen gelten erst mit Gutschrift am Konto des Verkäufers als geleistet. Zahlungsziel: Der Kaufpreis ist spätestens anlässlich der nächstfolgenden Lieferung (Zustellung) zu entrichten, jedoch nicht später als zehn Tage nach der Lieferung (Zustellung).
6.2 Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen gemäß § 456 UGB sowie angemessene Mahn- und Inkassokosten. Für Mahnungen kann eine Pauschale von jeweils EUR 5 verrechnet werden.6.3 Der Verkäufer ist berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten oder nur gegen Vorauszahlung zu liefern.
6.4 Aufrechnung und Zurückbehaltung: Der Käufer ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen den Verkäufer aufzurechnen. Eine Aufrechnung ist nur zulässig, wenn die zugrundeliegende Forderung rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich anerkannt wurde. Zurückbehaltungsrechte werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
7. Lieferung, Versand, Gefahrübergang, Teillieferungen, Annahmeverzug
7.1 Liefertermine sind, sofern nicht ausdrücklich als Fixgeschäft vereinbart, unverbindliche Richtwerte. Die Lieferfrist beträgt maximal drei Wochen ab Bestelldatum, beginnt jedoch nicht vor vollständigem Eingang sämtlicher erforderlicher Vorleistungen/Informationen des Käufers.
7.2 Teillieferungen sind zulässig, sofern sie dem Käufer zumutbar sind. Teil-/Vorlieferungen dürfen durchgeführt und verrechnet werden. 7.3 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgt Lieferung an die vom Käufer bekannt gegebene Lieferadresse mittels Paketdienst, Spedition, Post oder Zustellung durch den Verkäufer. Die Gefahr des zufälligen Untergangs bzw. der zufälligen Verschlechterung geht mit tatsächlicher Ablieferung am vereinbarten Ablieferort auf den Käufer über. 7.4 Bei Selbstabholung geht die Gefahr mit Übergabe an den Käufer über.7.5 Gerät der Käufer in Annahmeverzug, geht die Gefahr mit Eintritt des Annahmeverzugs über; der Verkäufer darf dadurch verursachte Mehrkosten (Lagerung, Rücktransport, neuer Zustellversuch) verrechnen.
7.6 Versandart und Versandweg bestimmt der Verkäufer; eine Verpflichtung, die billigste Beförderungsart zu wählen, besteht nicht. Transportversicherungen werden nur im Auftrag und auf Rechnung des Käufers abgeschlossen. Express- und Luftfrachtzuschläge werden gesondert verrechnet. 7.7 Für Kleinstmengen (unter EUR 200) kann ein Zuschlag von bis zu EUR 10 verrechnet werden.7.8 Ist die Absendung einer versandbereiten Ware ohne Verschulden des Verkäufers nicht möglich, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern; die Lieferung gilt als erbracht.
7.9 Der Verkäufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er selbst nicht richtig und vollständig beliefert wird und die Nichtlieferung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist. Bereits geleistete Zahlungen sind für nicht gelieferte Ware rückzuerstatten.7.10 Bietet der Verkäufer die Ware zur Abholung an, so kann der Käufer die bestellte Ware innerhalb der vom Verkäufer angegebenen Geschäftszeiten unter der vom Verkäufer angegebenen Adresse abholen. Bei Abholung wird keine Vergütung der Handelsüblichen Transportkosten gewährt.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung im Eigentum des Verkäufers.
8.2 Weiterveräußerung ist im ordentlichen Geschäftsgang zulässig; der Käufer tritt schon jetzt die Forderung aus dem Weiterverkauf bis zur Höhe der offenen Forderungen an den Verkäufer ab (offene Zession).
8.3 Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig. Bei Zugriff Dritter hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu informieren und den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen; der Käufer haftet für daraus entstehende Schäden.
9. Tabakmonopolrecht / Lizenznachweis / Weitergabe nur an Berechtigte
9.1 Der Käufer hat dem Verkäufer vor Erstbelieferung und auf Verlangen jederzeit einen geeigneten Nachweis seiner Berechtigung (Tabaktrafikant:in, E-Liquid-Lizenz als Fachgeschäft oder sonstige Berechtigung) vorzulegen.
9.2 Der Käufer verpflichtet sich, Waren, deren Vertrieb besonderen Berechtigungen unterliegt (insbesondere Monopolwaren), ausschließlich im Rahmen seiner Berechtigung zu beziehen und ausschließlich an berechtigte Abnehmer:innen abzugeben. Der Käufer hat Nachweise seiner Abnehmer:innen im zumutbaren Umfang einzuholen und aufzubewahren. 9.3 Der Verkäufer ist berechtigt, Lieferungen auszusetzen oder zu verweigern, solange der Nachweis nicht erbracht ist oder berechtigte Zweifel an der Berechtigung bestehen; der Käufer gerät dadurch nicht in Annahmeverzug und der Verkäufer nicht in Lieferverzug.10. Compliance: Vertrieb, Altersgrenze, Versandhandelsverbot, Werbebeschränkungen
10.1 Der Käufer verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher einschlägiger öffentlich‑rechtlicher Vorschriften beim Weitervertrieb/Weiterverkauf (insbesondere TNRSG, TabMG 1996, TabStG 2022, Jugendschutz‑, Produkt‑, Kennzeichnungs‑ und Werbevorschriften sowie Chemikalienrecht wie CLP/REACH, soweit anwendbar).
10.2 Versandhandel/Endkund:innenbelieferung: Der Käufer darf keine Handlungen setzen, die als Versandhandel iSd § 2a TNRSG zu qualifizieren sind; der Versandhandel mit Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen ist verboten. Insbesondere darf der Käufer keine Verbraucher:innenbelieferung über den Verkäufer veranlassen (z.B. Dropshipping an Privatpersonen).10.3 Verkauf an Minderjährige: Der Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen an Personen unter 18 Jahren ist verboten. Der Käufer stellt durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicher, dass keine Abgabe an unter 18-Jährige erfolgt.
10.4 Werbung/Sponsoring: Für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse gelten strenge Werbe‑ und Sponsoringbeschränkungen. Der Käufer verpflichtet sich, nur in gesetzlich zulässigen Formen und gegenüber zulässigen Adressat:innen zu kommunizieren. 10.5 Der Käufer hält den Verkäufer im gesetzlich zulässigen Ausmaß schad‑ und klaglos, wenn der Käufer gegen tabakmonopol-, steuer/abgaben‑, jugendschutz‑, kennzeichnungs‑ oder werberechtliche Pflichten im Zusammenhang mit den Waren verstößt. 10.6 Der Käufer verpflichtet sich, Waren, die dem Versandhandelsverbot nach § 2a TNRSG unterliegen, nicht im Wege des Versands an Verbraucher:innen zu liefern oder liefern zu lassen. Dies umfasst insbesondere Dropshipping, Fulfillment durch Dritte sowie jede Auslieferung an Privatadressen/Abholstationen, wenn der/die Empfänger:in Verbraucher:in ist.10.7 Der Käufer hält den Verkäufer von sämtlichen Ansprüchen, Strafen, Verwaltungsstrafen, Kosten und Schäden (einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten) frei, die aus einer Verletzung von Punkt 10.6 durch den Käufer oder durch Dritte in dessen Verantwortungsbereich resultieren, soweit gesetzlich
zulässig. 10.8 Der Käufer verpflichtet sich, geeignete organisatorische Maßnahmen zu setzen, um Lieferungen an Verbraucher:innen auszuschließen (z.B. Kund:innenklassifizierung als Unternehmer:in, Prüfung von UID/Gewerbenachweis, Sperre von Privatadressen, Dokumentation der Prüfungen). 10.9 Der Verkäufer ist berechtigt, bei begründetem Verdacht einer Verletzung des Versandhandelsverbots Bestellungen abzulehnen, Lieferungen auszusetzen und die Geschäftsbeziehung außerordentlich zu beenden.11. Produktkonformität, Kennzeichnung, Umfüllverbot, produktspezifische Grenzen
11.1 Der Verkäufer liefert Waren nach den zum Zeitpunkt der Lieferung einschlägigen gesetzlichen Anforderungen. Der Käufer verpflichtet sich, Ware nicht umzufüllen, umzupacken oder zu verändern, wenn dadurch Kennzeichnungspflichten oder Produktkonformität beeinträchtigt werden könnten.
11.2 Für nikotinhaltige E‑Liquids gelten insbesondere die im TNRSG vorgesehenen Vorgaben (u.a. Höchstkonzentration 20 mg/ml; Gebindegrößen 10 ml für Nachfüllbehälter; 2 ml Tank/Cartridge), soweit die jeweilige Ware darunter fällt. 11.3 Der Käufer verpflichtet sich, keine abweichenden Umfüllungen/„Eigenmischungen“ unter Verwendung der gelieferten Ware als konforme Originalware auszugeben.12. Wareneingangskontrolle, Untersuchung und Mängelrüge (B2B), Gewährleistung
12.1 Den Käufer trifft die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 UGB. Die gelieferte Ware ist unverzüglich nach Erhalt auf Unversehrtheit, Vollständigkeit, Menge und Richtigkeit zu prüfen.
12.2 Offene Mängel, Falschmengen und Aliudlieferungen sind unmittelbar bei Empfang am Lieferschein/Postübernahmeschein zu vermerken und spätestens binnen 5 Werktagen ab Ablieferung schriftlich zu rügen; andernfalls gilt die Ware als genehmigt. 12.3 Verdeckte Mängel sind spätestens binnen 5 Werktagen ab Entdeckung schriftlich zu rügen; andernfalls gilt die Ware als genehmigt.12.4 Gewährleistungsansprüche verjähren, soweit gesetzlich zulässig, in 6 Monaten ab Ablieferung. Im Gewährleistungsfall ist der Verkäufer nach seiner Wahl zur Verbesserung oder zum Austausch berechtigt; darüber hinausgehende Ansprüche (z.B. Regress) werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen bzw. auf zwingenden Umfang beschränkt.
12.5 Dokumentation: Der Verkäufer kann Verpackungsvorgänge von Paketsendungen fotografisch dokumentieren und diese Aufnahmen als Beweismittel für korrekten Versand und Zustand heranziehen.12.6 Die Abtretung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen (ausgenommen reine Geldforderungen) ist unzulässig, soweit gesetzlich zulässig.
12.7 Transportschäden sind vom Käufer unverzüglich nach Ablieferung festzustellen und gegenüber dem Zustelldienst/Beförderer nach dessen Vorgaben zu dokumentieren (insbesondere Schadensvermerk am Lieferschein, Fotos der Verpackung/Palette und der beschädigten Ware). Der Käufer hat den Verkäufer spätestens binnen 2 Werktagen ab Ablieferung schriftlich (E-Mail ausreichend) zu informieren und die Dokumentation zu übermitteln. 12.8 Ohne ordnungsgemäße Dokumentation gemäß Punkt 12.7 kann eine Regulierung von Transportschäden (insbesondere gegenüber dem Beförderer/Versicherer) unmöglich werden; in diesem Fall bestehen Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer nur, soweit der Käufer nachweist, dass die fehlende Dokumentation die Regulierung nicht beeinträchtigt hat. 12.9 Retouren (ausgenommen gesetzlich zwingende Rücknahmen) bedürfen in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers (RMA-Nummer). Unangekündigte Rücksendungen werden nicht angenommen bzw. werden auf Kosten und Gefahr des Käufers retourniert. 12.10 Rücksendungen sind transportsicher, vollständig und unter Angabe der RMA-Nummer sowie unter Beilage einer Fehler-/Mängelbeschreibung zu verpacken. Der Käufer trägt die Kosten der Rücksendung, sofern nicht zwingendes Recht oder eine schriftliche Vereinbarung etwas anderes vorsieht.12.11 Der Verkäufer kann im Rahmen der Gewährleistung nach Wahl Verbesserung oder Austausch leisten, soweit gesetzlich zulässig. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht, wenn die Ware aus regulatorischen Gründen (z.B. Stichtagsregelungen, Verkehrs-oder Vertriebsverbote) nicht (mehr) geliefert werden darf.
13. Rücksendungen, Falschbestellungen, Rückruf/Behörden, Rückverfolgbarkeit
13.1 Rücksendungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers (RMA). Unfreie Sendungen werden nicht angenommen. Bei genehmigten Rücknahmen können Bearbeitungs-/Wiederaufbereitungskosten anfallen. Aus Hygiene- /Sicherheitsgründen nicht rücknahmefähige Waren (z.B. geöffnete/entsiegelte Produkte) sind von der Rücknahme ausgeschlossen, soweit zulässig.
13.2 Der Käufer informiert den Verkäufer unverzüglich über behördliche Beanstandungen, Rückrufanzeigen, sicherheitsrelevante Reklamationen oder Verdachtsfälle im Zusammenhang mit den Waren und unterstützt angemessene Maßnahmen (Chargenrückverfolgung, Sperrung, Rückruf) im zumutbaren Umfang. 13.3 Der Käufer führt im zumutbaren Umfang Chargen-/Lieferaufzeichnungen (Abnehmer:in, Menge, Datum, Charge) zur Unterstützung der Rückverfolgbarkeit.13.4 Rückrufkosten: Soweit ein Rückruf auf einen Verantwortungsbereich des Verkäufers (z.B. Herstellungs-/Konformitätsmangel) zurückzuführen ist, trägt der Verkäufer die unmittelbaren Rückrufkosten im angemessenen Umfang; andernfalls trägt der Käufer diese. Zwingende gesetzliche Pflichten bleiben unberührt.
13.5 Rückkauf von tabakverwandten Produkten bei Geschäftsschließung: Der Verkäufer kann auf Wunsch des Käufers tabakverwandte Produkte zurückkaufen, wenn diese in original verschlossenen Gebindeeinheiten vorliegen und wiederverkaufbar sind. Waren die älter als 1 Jahr sind gelten als nicht wiederverkaufbar. Rückkaufpreis ist der zum Zeitpunkt der Lieferung geltende Lieferpreis. Rückbringungskosten trägt der Käufer. 13.6 Der Verkäufer stellt dem Käufer im gesetzlich erforderlichen Umfang produktbezogene Informationen und Begleitdokumente zur Verfügung (z.B. Chargen-/Losnummern, Produktdatenblätter, Konformitäts-/Sicherheitsinformationen), sofern und soweit solche Dokumente für die jeweilige Warenkategorie gesetzlich vorgeschrieben sind oder behördlich verlangt werden. 13.7 Der Käufer ist verpflichtet, vom Verkäufer übermittelte Chargen-/Losinformationen und sonstige Rückverfolgbarkeitsdaten unverändert aufzubewahren und im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungsfristen sowie gegenüber Behörden/Marktüberwachung im erforderlichen Umfang vorzuhalten.13.8 Der Käufer verpflichtet sich, bei behördlichen Rückrufen, Sicherheitswarnungen oder Marktüberwachungsmaßnahmen unverzüglich mitzuwirken, betroffene Waren zu sperren und den Verkäufer über relevante Erkenntnisse (insbesondere betroffene Chargen, Absatzwege, Lagerbestände) unverzüglich zu informieren.
13.9 Soweit der Käufer aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist, bestimmte Meldungen/Registrierungen vorzunehmen, trifft diese Pflicht ausschließlich den Käufer, sofern nicht zwingendes Recht den Verkäufer verpflichtet. Der Käufer hält den Verkäufer von Nachteilen frei, die aus einer Verletzung solcher Pflichten durch den Käufer resultieren, soweit gesetzlich zulässig.
14. Gesetzesänderungen/Regulatory Change (insb. ab 01.04.2026)
14.1 Ändern sich nach Vertragsschluss gesetzliche Vorschriften, Abgaben/Steuern, behördliche Auflagen oder Auslegungen, die Herstellung, Einfuhr, Lagerung, Kennzeichnung, Besteuerung, Preisbildung oder den Vertrieb der Waren betreffen (insbesondere TNRSG, TabMG 1996, TabStG 2022), ist der Verkäufer berechtigt,
Lieferungen anzupassen oder auszusetzen, soweit dies zur Rechtskonformität erforderlich ist, Preise entsprechend anzupassen sowie bereits bestätigte Bestellungen hinsichtlich Menge/Produktzusammensetzung/Verpackung zu ändern oder zu stornieren, sofern eine Lieferung rechtlich unzulässig oder unzumutbar wird. 14.2 In den Fällen des Punktes 14.1 stehen dem Käufer keine Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung/Verzögerung zu, soweit der Verkäufer zur Einhaltung zwingenden Rechts handelt. Bereits geleistete Zahlungen sind im Storno-Fall für nicht gelieferte Ware rückzuerstatten.14.3 Übergangsbestände und Mitwirkung
14.3.1 Soweit gesetzliche Übergangsbestimmungen den Abverkauf/Weitervertrieb von Lagerbeständen bis zu bestimmten Stichtagen zulassen, verpflichten sich Käufer und Verkäufer, diese Übergangsbestimmungen strikt einzuhalten. Der Käufer wird Altbestände getrennt von Neuwaren lagern und eine nachvollziehbare Dokumentation (Bezug, Einlagerung, Abverkauf) führen.
14.3.2 Der Käufer stellt dem Verkäufer auf Verlangen geeignete Nachweise bereit, die zur Beurteilung der Rechtskonformität (insbesondere in Bezug auf Stichtage, Bezugswege, Berechtigungen, Steuern/Abgaben) erforderlich sind. Kommt der Käufer dieser Mitwirkungspflicht nicht binnen angemessener Frist nach, ist der Verkäufer berechtigt, Lieferungen auszusetzen oder Bestellungen zu stornieren. 14.4 Tabaksteuer/Monopol/Vertrieb tabakverwandter Produkte ab 01.04.202614.4.1 Soweit E-Liquids, Nikotinbeutel oder sonstige Waren ab dem Stichtag 01.04.2026 als „tabakverwandte Produkte“ im Sinn des TabStG 2022 erfasst sind und/oder dem Tabakmonopol nach TabMG unterliegen, erfolgen Lieferung und Preisbildung ausschließlich nach den jeweils zwingenden gesetzlichen Vorgaben (insbesondere
Steuerentstehung, Steuerschuld, Kennzeichnung, Bezugs- und Vertriebsvorschriften). 14.4.2 Der Verkäufer ist berechtigt, zur Einhaltung dieser Vorschriften zusätzliche Angaben/Nachweise zu verlangen (z.B. Lizenz-/Berechtigungsnachweis, Bestätigungen zu Bezugswegen, Empfänger-/Lieferadressdaten) und die Lieferung bis zur vollständigen Vorlage auszusetzen.14.4.3 Der Käufer bestätigt, dass er die für ihn geltenden steuer-, monopol- und vertriebsrechtlichen Pflichten selbständig prüft und einhält. Der Verkäufer schuldet keine steuer- oder rechtsberatende Leistung; zwingende Informationspflichten bleiben unberührt.
15. Haftung
15.1 Der Verkäufer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Personenschäden wird nach den gesetzlichen Bestimmungen gehaftet.
15.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
15.3 Keine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, mittelbare Schäden, reine Vermögensschäden, Datenverlust und Folgeschäden, soweit gesetzlich zulässig. Zwingende Haftungen (z.B. Produkthaftung) bleiben unberührt.
15.4 Der Käufer trägt alleinverantwortlich dafür Sorge, dass Steuer- und Abgabevorschriften in Bezug auf die Ware während des Transports und am Zielort eingehalten werden, soweit dies in seinen Verantwortungsbereich fällt.
16. Schutzrechte, Unterlagen, Vertraulichkeit
16.1 Produktdaten, Preislisten, Unterlagen und Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln.
16.2 Marken/Designs/Produktbilder dürfen nur im ausdrücklich freigegebenen Umfang genutzt werden.
17. Datenschutz
17.1 Die Parteien verarbeiten personenbezogene Daten in eigener Verantwortlichkeit nach DSGVO/DSG. Sofern Auftragsverarbeitung vorliegt, wird eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen.
18. Höhere Gewalt
18.1 Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs (z.B. Naturereignisse, Krieg, Streik, Pandemie, behördliche Maßnahmen, Lieferkettenstörungen) verlängern Lieferfristen angemessen; bei Dauern über 60 Tagen sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt.
19. Rechtswahl, Gerichtsstand, UN-Kaufrecht, Schlussbestimmungen
19.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. UN-Kaufrecht (CISG) wird ausgeschlossen.
19.2 Gerichtsstand Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlich das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Verkäufers zuständig. Sitz des Verkäufers ist 4040 Linz.
19.3 Änderungen/Ergänzungen bedürfen Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein/werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.